Gesetzliche Grundlagen

Im Jahr 2002 wurde das Behindertengleichstellungsgesetz erlassen. Das Gesetzesziel lautet wie folgt (BGG §1):

„Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern, sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.”

Das Gesetz verpflichtet insbesondere Träger öffentlicher Gewalt zur Barrierefreiheit hinsichtlich Bau, Verkehr und Informationstechnik. Im Zuge dessen wurde die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) veröffentlicht, die zuletzt 2011 zur BITV 2.0 überarbeitet wurde. Ziel der Verordnung ist es, Webseiten barrierefrei zu gestalten. Anlage 1 der BITV 2.0 ist an die Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) angelehnt. Dieser Webstandard des W3C wurde 2008 verfasst und soll die Barrierefreiheit von Webseiten sicherstellen. Er wurde nicht nur in der BITV 2.0, sondern auch in vielen anderen Ländern aufgenommen.
Im Jahr 2016 veranlasste das Bundeskabinett eine Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes, die für mehr Barrierefreiheit und Gleichberechtigung sorgen soll. Das Gesetz wurde inzwischen vom Parlament beschlossen. Somit soll in Zukunft mehr Teilhabe erreicht und eine Benachteiligung durch das nicht Treffen gewisser Vorkehrungen vermieden werden. Außerdem soll der Einsatz Leichter Sprache gefördert werden.